Wir vertreten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber. Wer die Interessen seiner Mandanten qualifiziert und umfassend vertreten will, benötigt die Kenntnis der Materie aus beiden Perspektiven.
Arbeitsrecht ist für uns das gesamte Recht der abhängigen Arbeit. Dazu gehört auch das Recht der Beamten, der Handelsvertreter und der Geschäftsführer von GmbH und AG, auch wenn diese Gebiete in der Rechtswissenschaft üblicherweise nicht zum Arbeitsrecht gezählt werden. Bei der Beratung und Vertretung berücksichtigen wir auch die steuer- und sozialrechtlichen Konsequenzen arbeitsrechtlicher Vereinbarungen.
Wir wissen, dass arbeitsrechtliche Konflikte oft besonders belastend und besonders eilbedürftig sind. Wenn es beim Erstkontakt nicht möglich ist, direkt mit unserem Fachanwalt, Rechtsanwalt Hartmut Geil sprechen, so schildern Sie in Eilfällen Ihr Problem einer oder einem der anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Das Erforderliche wird dann alsbald veranlasst.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten umfassend. Das bedeutet für uns: Wir analysieren nicht nur die Rechtslage sondern beziehen auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die persönlichen Stärken und Probleme, ihre aktuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse in unsere Überlegungen mit ein. Unser Ratschlag und erst recht unsere Strategie für die außergerichtliche Vertretung und den Prozess wird mit Ihnen als Mandanten erarbeitet, zugeschnitten auf die konkrete Situation, in der Sie sich befinden.
Gern informieren wir Sie hier zum Arbeitsrecht. Anwälte bzw. Anwältinnen unserer Kanzlei sind darauf spezialisiert und beraten Sie gern.
Kraft, Geil und Kollegen
Rechtsanwälte
Falkstrasse 9
D-33602 Bielefeld
Telefon 0521.52993.0
Fax +49.521.52993.33
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