Unsere Tätigkeit im Ausländerrecht umfasst sämtliche Aspekte des Aufenthaltes und der Arbeitserlaubnis von Ausländern in Deutschland inklusive aller Asylangelegenheiten.
Das Ausländerrecht ist vielfältig bzw. unübersichtlich und regelmäßig Änderungen unterworfen. So wurde das Ausländerrecht nach der grundlegenden Reform durch das Zuwanderungsgesetz nunmehr erneut durch das Richtlinienumsetzungsgesetz in wesentlichen Punkten geändert. Beispielsweise trat eine gesetzliche Altfallregelung bezüglich langjährig Geduldeter neben die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 17.11.2006 und die Bedingungen für den Familiennachzug wurden erschwert.
Für EU-Staatsangehörige gelten eigene Bestimmungen, hierbei werden weitere Unterschiede zwischen Angehörigen der bisherigen EU-Staaten und der Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind, gemacht.
Durch das Richtlinienumsetzungsgesetz wurde auch das Asylverfahrensgesetz geändert. So wurden zum Beispiel die Voraussetzungen für den Widerruf einer Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung konkretisiert.
Das Referat Ausländerrecht wird bei uns von Rechtsanwältin Terhardt betreut.
Wir informieren die Mandanten über ihre aufenthaltsrechtliche Situation und ihre entsprechenden Möglichkeiten und vertreten sie insbesondere gegenüber der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechtliche Angelegenheiten versuchen wir möglichst außergerichtlich zu klären. Zum einen soll der belastende Zustand des ungewissen Aufenthaltes nicht über ein unter Umständen langwieriges gerichtliches Verfahren erhalten bleiben, zum anderen sind in diesen Fällen die Erfolgsaussichten im außergerichtlichen Verfahren oft deutlich höher als im gerichtlichen Verfahren. In Asylrechtlichen Angelegenheiten kommt es dagegen regelmäßig zum Klageverfahren. In allen Fällen beraten und vertreten wir die Mandanten umfassend und selbstverständlich unter Berücksichtigung aktuellster Rechtsprechung.
Rechtsanwältin Terhardt ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Kraft, Geil und Kollegen
Rechtsanwälte
Falkstrasse 9
D-33602 Bielefeld
Telefon 0521.52993.0
Fax +49.521.52993.33
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