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Das Arbeitsrecht umfasst für uns das gesamte Recht der abhängigen Arbeit. Wir vertreten daher sowohl Arbeitnehmer, Betriebsräte als auch Arbeitgeber. Denn wer die Interessen seiner Mandanten qualifiziert vertreten möchte, muss beide Perspektiven kennen und bewerten können.
Arbeitsrechtliche Konflikte werden oft als besonders belastend und eilbedürftig von den Beteiligten empfunden. Hier ist schneller Handlungsbedarf gefragt. Wir bieten Ihnen umgehend einen Termin für das Erstgespräch an.
Wir vertreten die arbeitsrechtlichen Interessen unserer Mandanten umfassend. Das bedeutet: Wir analysieren nicht nur die Rechtslage, sondern berücksichtigen auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie die aktuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Mandanten. Selbstverständlich werden unser Vorschlag und vor allem unsere Strategie für die außergerichtliche Vertretung und den Prozess mit Ihnen gemeinsam erarbeitet, abgestimmt und exakt auf Ihren Fall zugeschnitten.
Rechtssystematisch gesehen fallen juristische arbeitsrechtliche Angelegenheiten von Beamten nicht unter das Arbeitsrecht. Hier orientieren wir uns am spontanen Verständnis unserer Mandanten und vertreten sie sowie Handelsvertreter und Geschäftsführer von AGs und GmbHs engagiert vor dem Verwaltungsgericht bzw. den Amts- und Landgerichten.
Wir sind für Sie z.B. in folgenden Situationen tätig: