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Wir sind spezialisiert im Ausländerrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Unsere Tätigkeit im Ausländerrecht umfasst sämtliche Aspekte des Aufenthalts und der Arbeitserlaubnis von Ausländern in Deutschland. Ebenfalls umfasst es alle Asylangelegenheiten.
Wir informieren unsere Mandanten über ihre aufenthaltsrechtliche Situation und die daraus resultierenden Möglichkeiten. Darüber hinaus vertreten wir sie gegenüber der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtliche Angelegenheiten versuchen wir möglichst außergerichtlich zu klären. Zum einen soll der belastende Zustand des ungewissen Aufenthaltes nicht über ein unter Umständen langwieriges gerichtliches Verfahren erhalten bleiben, zum anderen sind in diesen Fällen die Erfolgsaussichten im außergerichtlichen oft deutlich höher als im gerichtlichen Verfahren. In asylrechtlichen Angelegenheiten kommt es dagegen häufig zu Klageverfahren. In allen Fällen beraten und vertreten wir die Mandanten umfassend und selbstverständlich unter Berücksichtigung aktuellster Rechtsprechung.