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Fachgebiet Bank- und Kapitalrecht

Fachgebiet: Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts vertreten wir ausschließlich die durch die unterschiedlichsten Geldanlagen geschädigten Verbraucher. Immer häufiger schließen Verbraucher Verträge ab oder tätigen Käufe, die nicht die erhofften Gewinne, die sichere Altersvorsorge oder die erwünschte Steuerersparnis bringen, sondern oft den gesamten Verlust der geplanten Altersvorsorge, hohe Einbußen oder gar den finanziellen Ruin. Leider werden Verbraucher bei der Beratung und dem Vertragsabschluss mitunter systematisch getäuscht oder falsch informiert. Oftmals werden sie durch telefonische Kontaktaufnahme mit dem Versprechen, dass durch die Beratung Steuern gespart werden können, geködert.

Unsere Fachanwältinnen haben sich auf die Vertretung dieser geschädigten Verbraucher spezialisiert. Seit mehr als 20 Jahren sind sie bereits im Bereich des Anlegerschutzes tätig und zudem auch für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Bielefeld, Gütersloh und Detmold. Als Gründungsmitglied im Verein der Anlegerschutzanwälte (www.anlegerschutzanwalt.de), in dem sich Rechtsanwälte aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengeschlossen haben, sind wir stets über alle aktuellen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fälle und Entwicklungen informiert und bundesweit vernetzt.

Wir vertreten Mandanten außergerichtlich und gerichtlich zu folgenden Themen:

  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung (Bürgschaft, Hypothek, Grundschuld)
  • Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, Giro- und Kreditkartengeschäft
  • Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  • Wertpapierhandel, Börsentermingeschäfte
  • Schadensersatz gegen Banken und freie Berater/Strukturvertriebe wegen fehlerhafter Anlageberatung
  • Ansprüche aus Prospekthaftung
  • geschlossene Fondsbeteiligungen (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Schiffsfonds)
  • offene Immobilienfonds
  • Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere
  • Aktien und Aktienfonds sowie gemischte Fonds
  • Produkte des Grauen Kapitalmarkts
  • Loslösung von Schrottimmobilien und deren Finanzierung

Daneben vertreten wir ebenfalls insbesondere Selbständige in Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. leisten Unterstützung hinsichtlich einer finanziellen Sanierung, u.a. durch Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen.

Die Erstberatung kostet bei uns 100,- EUR. Bei diesem Termin wird der Mandant über die Erfolgsaussichten beraten. Darüber hinaus werden ihm die möglichen weiteren Kosten einer anwaltlichen Vertretung mitgeteilt.

Besuchen Sie zu diesem Thema auch unser eigens zu diesem wichtigen Verbraucherthema eingerichtetes Internetportal mit aktuellen News und Urteilen: www.anlegerschutz-owl.de.

Unsere Anwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht
 Juliane Brauckmann
Juliane Brauckmann
 Dr. Iris Ober
Dr. Iris Ober