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Fachgebiet Erbrecht

Fachgebiet: Erbrecht

Erbrecht sollte zu Lebzeiten geregelt werden. Das ist der Optimalfall. Denn so können Sie Ihren letzten Willen und Ihre Vermögensnachfolge regeln und bei schwerer Krankheit oder sogar Geschäftsunfähigkeit einen Vertreter oder Betreuer bestimmen, ohne dass von Amtswegen jemand Unbekanntes über Sie bestimmt. Auch Patientenverfügungen fallen in das erbrechtliche Aufgabengebiet.

Doch auch, wenn diese wichtigen Sachverhalte zu Lebzeiten nicht geregelt sind – wenn Sie geerbt haben oder Streit mit Ihren Miterben haben, sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Denn unser Anwalt Thomas Kuller ist auch Fachanwalt für Familienrecht – eine für Sie äußerst günstige Kombination, da erbrechtliche Angelegenheiten häufig auch familienrechtliche Fragen aufwerfen. So sparen Sie Zeit und Geld.

Bei folgenden Erbrechtsthemen sind wir für Sie tätig:

  • Erbe
  • Regelung der Vermögensnachfolge
  • Pflichtteilsansprüche
  • Vorsorgevollmacht für den Fall der Hilfebedürftigkeit/Geschäftsunfähigkeit
  • Testamentsvollstreckungen
  • Patientenverfügung
Unser Anwalt für Erbrecht
 Thomas Kuller
Thomas Kuller