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Fachgebiet Familienrecht

Fachgebiet: Familienrecht

Beim Familienrecht kommt es besonders auf eine passgenaue Betreuung an. Es geht oft um existenzielle Situationen, die auf Jahre hinaus das weitere Leben bestimmen werden. Hier ist es entscheidend, menschlich und wirtschaftlich die richtigen Weichen zu stellen.

Deshalb legen wir auch einen besonderen Schwerpunkt auf die wirtschaftlichen Fragen. Denn im Rahmen der Trennung oder Scheidung sind verschiedenste Angelegenheiten zu klären – vor allem der Unterhalt, aber auch die Zugewinnausgleichsansprüche, die Regelung von Grundstücksgemeinschaften sowie die Frage, wer die ehebedingten Verbindlichkeiten zu tragen hat. Auch erbrechtliche Konsequenzen gilt es zu berücksichtigen.

Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich (vor den Familiengerichten und zweitinstanzlich vor dem jeweiligen Oberlandesgericht) bezüglich folgender familienrechtlicher Probleme bzw. notwendig zu regelnder Punkte:

  • Scheidungsverfahren
  • eheliches Güterrecht (Zugewinn)
  • Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Zugewinns (z. B. Immobilie)
  • Versorgungsausgleichsverfahren
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Herausgabe des Kindes an ein Elternteil
  • Regelung des Rechtsverhältnisses an der Ehewohnung und am Hausrat
Unsere Anwälte für Familienrecht
 Juliane Brauckmann
Juliane Brauckmann
 Thomas Kuller
Thomas Kuller