Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts haben wir unseren Schwerpunkt auf die vermögensrechtliche Auseinandersetzung gelegt.

Im Rahmen der Trennung oder Scheidung sind die güterrechtlichen Ansprüche, in der Regel Zugewinnausgleichsansprüche, zu regeln, die Auseinandersetzung bezüglich von Grundstücksgemeinschaften sowie die Klärung der Frage, wer die ehebedingten Verbindlichkeiten zu tragen hat. Auch die erbrechtlichen Konsequenzen in der Trennungs- bzw. Scheidungssituation sind ein Schwerpunkt unserer Beratung.

Die Beratung erfolgt bei uns durch Rechtsanwältin Juliane Brauckmann, Fachanwältin für Familienrecht, sowie durch Rechtsanwalt Thomas Kuller, Fachanwalt für Familienrecht. Wir vertreten Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen bezüglich des Zugewinns, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt. Auch die Regelung des Rechtsverhältnisses an der Ehewohnung und ggf. eine Hausratsteilung wird von uns durchgeführt.

Soweit eine außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, vertreten wir Sie in Gerichtsverfahren vor Familiengerichten sowie vor den Oberlandes-gerichten.

Tätigkeitsfelder:

- Scheidungsverfahren

- eheliches Güterrecht

- Versorgungsausgleichsverfahren

- Verwandten- und Ehegattenunterhalt

- Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge

- Umgangsrecht

- Herausgabe des Kindes an einen Elternteil

- Regelung des Rechtsverhältnisses an der Ehewohnung und am Hausrat

- Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung und Übertragung von           Vermögensgegenständen zur Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung

- Kindschaftssachen

- Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

Kraft, Geil und Kollegen
Rechtsanwälte
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