Mietrecht

Das Referat Mietrecht wird bei uns von Frau Rechtsanwältin Dr. Iris Ober betreut.

Wie auch in anderen Bereichen unserer Kanzlei werden wir grundsätzlich als Vertreter beider Parteien tätig, d.h. im Bereich des Mietrechts einerseits für die Mieter und andererseits für die Gebäudeeigentümer und Vermieter. Wir sehen darin keinen Widerspruch, sondern es bewahrt uns vor einer einseitigen Betrachtungsweise und ermöglicht uns, die dabei erworbenen Kenntnisse gewinnbringend für Sie einzusetzen.

Auch im Mietrecht empfiehlt sich regelmäßig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten.

So sollten Sie sich beraten lassen, welche Rechte Ihnen im Rahmen eines Mietverhältnisses grundsätzlich zustehen. Auch bei einem problemlos verlaufenden Mietverhältnis können Ihnen Ansprüche zustehen, von denen Sie vielleicht noch gar keine Kenntnis haben. Dazu beraten wir Sie gern.

Auch bei einem bereits entstandenen Konflikt der Parteien hat die frühe Beauftragung eines Rechtsanwalts nur Vorteile. Zunächst sollte versucht werden, eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden, ohne dabei die Durchsetzung der eigenen Interessen zu vernachlässigen. Wir können mit unserer Erfahrung aus anderen Fällen noch vermittelnd tätig werden, wobei natürlich eine Durchsetzung der Interessen der eigenen Partei im Vordergrund stehen wird.

Manchmal jedoch lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Wir werden Sie auch in einem solchen Fall qualifiziert vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten.

Wenn Sie sich eine der im Folgenden beispielhaft aufgeführten Fragen derzeit stellen oder schon einmal gestellt haben, sollten Sie uns kontaktieren:

Wie hoch darf die Miete der von mir vermieteten/angemieteten Wohnung sein?

Wann und in welchem Umfang steht dem Mieter ein Recht zur Mietminderung zu? Wie sollte ich als Mieter dabei am besten vorgehen?

Was kann ich als Vermieter tun, um die Mietminderung möglichst schnell zu beenden?

Wann kann ein Mietverhältnis mit welcher Frist und mit welchem Grund gekündigt werden? Ist vielleicht sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt?

Wie kann einer Kündigung begegnet werden? Welche Fristen sind beispielsweise dabei zu beachten?

Kann ein Haus trotz bestehender Mietverhältnisse verkauft werden? Was geschieht in einem solchen Fall und was ist beim Verkauf von Mieter und Vermieter zu beachten?

Inwieweit können anfallende Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden?

Kraft, Geil und Kollegen
Rechtsanwälte
Falkstrasse 9
D-33602 Bielefeld
Telefon 0521.52993.0
Fax +49.521.52993.33