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Ob als Mieter oder Vermieter – bei Mietrechtsstreitigkeiten ist schneller juristischer Rat gefragt. Denn zunächst sollte versucht werden, eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden – das alles natürlich, ohne die Durchsetzung der eigenen Interessen zu vernachlässigen. Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung aus anderen Fällen vermittelnd tätig werden – haben aber dabei immer die Interessen unseres Mandanten im Blick.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, können Sie sich auf unsere Expertise und unser fundiertes Know-how im Mietrecht verlassen. Wir werden Sie auf jeden Fall qualifiziert vor Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgerichten vertreten.
Wie auch in anderen Rechtsbereichen unserer Kanzlei vertreten wir auch im Mietrecht Vertreter beider Parteien, sprich die Interessen von Gebäudeeigentümern/Vermietern wie auch die der Mieter. In dieser Handlungsweise liegt kein Widerspruch, sondern sie bewahrt uns vor einer einseitigen Betrachtungsweise und ermöglicht es uns, diese erworbenen Kenntnisse gewinnbringend für Sie einzubringen.
Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden mietrechtlichen Themen: