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Die deutsche Rechtslandschaft ist kein ruhender See. Aktuelle Urteile oder Gesetzesänderungen können maßgebliche Veränderungen bringen – auch für Ihren persönlichen Fall. Darüber sind wir stets aktuell informiert.
Für geschädigte Anleger und auch für Personen, die in ein Strafverfahren oder in eine medizinrechtliche Auseinandersetzung involviert sind, bieten wir zusätzlich folgende Services an:
Unsere Fachanwältinnen für Bank- und Kapitalrecht, Juliane Brauckmann und Dr. Iris Ober, haben sich auf die Vertretung von geschädigten Anlegern spezialisiert. Gemeinsam mit 10 anderen Anwaltskanzleien aus Nordrhein-Westfalen, die sich für die Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern einsetzen, haben wir uns als Anlegerschutzanwälte zusammengeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.anlegerschutzanwalt.de.
Besuchen Sie zu diesem Thema auch unser eigens zu diesem wichtigen Verbraucherthema eingerichtetes Internetportal mit aktuellen News und Urteilen: www.anlegerschutz-owl.de.
Rechtsanwalt Hartmut Geil ist Vertrauensanwalt des Anwaltsnetzes der Medizinrechtsanwälte e.V.: Dort können Sie unter der kostenlosen Telefonnummer (0800 0732483) oder per Internet (www.medizinrechtsanwaelte.de) einen Berechtigungsschein für eine Erstberatung erhalten. Dieser berechtigt zu einer unentgeltlichen Prüfung der Frage, ob Ihr Problem für eine juristische Bearbeitung geeignet ist und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Im Fall der Fälle muss es schnell gehen – und häufig passiert eine Verhaftung außerhalb der Bürozeiten. Daher haben wir eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet. Hier erreichen Sie uns in Ihrem Notfall rund um die Uhr: 0521 5 29 93 110.
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